TAXI  WALD
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Erste gewerbliche Personenbeförderer:

Zu Beginn des 17. Jahrhundert entstanden in Paris erste Personenbeförderungsunternehmen. Die Kunden wurden auf Portechaise, Tragstühlen, transportiert.


1668 führte Kurfürst Friedrich Wilhelm die Portechaise in Berlin ein. Dies war für die eingewanderten Franzosen eine lukrative Einkommensquelle.

Pferdedroschken:

1739 wurde per königlichem Gesetz offiziell das "Lohnfuhrwesen" anerkannt. Halteplätze, Arbeitszeiten und das Verhalten gegenüber den Fahrgästen wurden festgelegt. Die Kutscher wurden aufgefordert, ihre Wagen gepflegt zur Verfügung zu stellen. Damals wurde festgelegt, dass sich die Gäste am Halteplatz die Kutschen frei auswählen konnten. Diese Bestimmung ist noch heute gültig (entgegen der falschen Meinung, man müsse das erste Fahrzeug nehmen).

Um ca. 1815 importierten die Pferdehändler Alexander Mortier und Israel Henoch 32 Droschken (russ.: drotzki=leichter Wagen) von Polen nach Berlin. Die beiden ließen sich beim zuständigen Polizeipräsidium eine alleinige Genehmigung für Berlin erteilen. 1827 besaß das Unternehmen 120 Fahrzeuge.

Nach 22 Jahren Monopol wurde der freie Wettbewerb ausgesprochen und die Anzahl der Mietpferdewagen verzehntfachte sich rasch. Als durch die immer weiter anwachsende Anzahl der Droschken der Verdienst Einzelner weniger wurde, war die Folge schlecht gepflegte Wagen und abgemagerte Pferde. Man sagte sprichwörtlich, in Berlin können die Kinder an den Rippen der Gäule das Zählen lernen.

Die Polizei musste einschreiten und mind. die Hälfte der Wagen aus dem Verkehr ziehen. Mit der Mengenbeschränkung normalisierte sich das Lohnfuhrwesen. Auch heute noch werden nur so viele Taxen zugelassen, wie die Bedarfsermittlung ergibt.

Taxameter:

Wortherkunft: lat. taxare > (taxieren) den Wert ermitteln und griech. metron/metrein > Maß/messen.

Die Abrechnung der Fahrten gestaltete sich schon seit den Sänftenträgern als schwierig und ging vermutlich mit vielen Streitigkeiten zwischen Kunde und Transporteur einher.

Als Erfinder des Taxameter gilt Gustav Bruhn. 1880 wurde dieses neue Gerät auf den Droschken montiert.

Schon in der Antike berichtete Heron von Alexandrien von einem Gerät, daß eine Zahnradkonstruktion besaß und nach gewissen Radumdrehungen Kugeln in ein Gefäß fallen ließ. Die Anzahl der Kugeln ergab den Fahrpreis.

Ab 1896 waren Taxameter in Berlin Vorschrift. In den meisten anderen deutschen Städten verwendeten die Kutscher noch ca. 10 Jahre lang ihre Taschenuhren zur Fahrpreisermittlung.


Kraftdroschke/TAXI

Die erste, motorbetriebene "Kraftdroschke" mit 4 PS wurde 1894 in Stuttgart in Betrieb genommen.

Sie war von der Daimler Motorengesellschaft entwickelt worden. In ganz Europa wurde der Mietpferdewagen nach und nach von Kraftdroschken abgelöst. 1911 gab es in Berlin schon ca. 2000 motorbetriebene Taxen. In Paris 5000 und in London 7000.

Bis 2006 wurde noch in Gesetzestexten für das Taxi der Begriff Kraftdroschke verwendet.

Kraftdroschke Berlin 1899

Das Taxigewerbe stirbt fast aus

Im ersten Weltkrieg mangelte es an Ersatzteilen, Öl und Sprit. Deshalb waren nur noch Wagen, die für den Kriegseinsatz bestimmt waren zu sehen. Als 1914 die deutsche Armee am Fluss Marne bei Paris stand, transportierten unzählige Taxen französische Soldaten an die Front.

Nach dem Krieg witterten die Automobilfabriken das große Geschäft und gründeten Kraftdroschkengroßbetriebe. Nun gab es zu viele Taxen für zu wenig Kunden. Der Plan scheiterte.

Mit der Weltwirtschaftskrise 1929 gab es neue Pleiten.

Auch im zweiten Weltkrieg kam das Taxigewerbe fast gänzlich zum Erliegen. Viele Taxifahrer starben bei sog. Bereitschaftsfahrten des Naziregimes.

Wiederbelebung eines Gewerbes

Erst wieder ab 1948 ,nach der großen Währungsreform, konnten Taxifahrzeuge wieder ohne Bezugsschein gekauft werden. Das Gewerbe rappelte sich auf.

Seit 1958 ist das beleuchtete Dachzeichen Vorschrift. Die vorgeschriebene Wagenfarbe war schwarz. Da sich die Autos im Sommer extrem aufheizten, es gab noch keine Klimaanlagen, änderte der Gesetzgeber Mitte 1970 die Lackierung auf Hell-Elfenbein. Die Lackierung RAL 1015 ist deutschlandweit vielerorts noch immer Pflicht. Inzwischen gibt es regional jedoch immer häufiger eine freie Farbwahl. So auch im Landkreis Bad Dürkheim.

Als die Morde an Taxifahrern zunahmen, wurde 1967 die Trennwandverordnung auf den Weg gebracht. Zwischen Fahrgast und Fahrer wurde eine kugelsichere Trennscheibe aus Panzerglas montiert. Die Fahrer saßen unbequem, weil sich der Sitz nicht weit genug nach hinten schieben ließ. Auch die Klimasituation im Wageninnern verschlechterte sich. Da es noch keine Gurtpflicht gab, stießen die Fahrgäste bei einer starken Bremsung an die Scheibe. Zudem schnellte der Spritverbrauch durch das zusätzliche Gewicht in die Höhe. So hat man die Verordnung 1969 wieder aufgehoben.

Während der Corona-Krise 2020 wäre eine werksseitig fest installierten Trennscheibe im Taxi nun wiederum sehr hilfreich gewesen.

Eine Alarmanlage in jedem Taxi ist noch immer Vorschrift. Heute zusätzlich mit stillem Alarm. Die Verbindung per GPS, wie wir sie verwenden, ist keine Vorschrift, aber eine zusätzliche Sicherheit.

1975 wurde vom Bundeverkehrsministerium ein Sprechverbot für den Fahrer verordnet. Taxifahrer, die während der Fahrt mit den Fahrgästen sprachen, mussten Bußgeld bezahlen. Die Fahrer setzten sich zur Wehr und hatten Erfolg. Nach einem Jahr wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

Viele erinnern sich: Das deutsche Taxi schlechthin war die Mercedes-Baureihe 123 von 1977. Auch Taxi Wald fuhr ihn damals als 200er Diesel. Mit 55 PS nagelte er unerschütterlich Jahrzehntelang durch deutsche Städte und spulte Kilometerstände im 7-stelligen Bereich ab.



Vorschriften zum Fahren und Betreiben von Taxen gibt es noch immer viele. Diese sind für den Unternehmer zwar teilweise teuer und lästig, helfen aber, die Branche zu schützen und geben den Fahrgästen eine große Sicherheit.

Sei es der behördlich festgelegte Fahrpreis, geeichte Taxameter/Wegstreckenzähler, die jährliche TÜV-Prüfung der Fahrzeuge oder der Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Der Unternehmer muss eine IHK-zertifizierte Unternehmerprüfung ablegen und jeder Fahrer im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein, der die medizinische und  geistige Eignung sowie Ortskenntnisse bescheinigt und immer wieder verlängert werden muss.

Hat der Kunde irgendwelche Beschwerden, kann er diese direkt bei der zuständigen Behörde (Kreisverwaltung) melden. Hierzu hat jedes Fahrzeug eine registrierte Ordnungsnummer an der Heckscheibe.

Aus der Geschichte kann man lernen, wie wichtig diesbezügliche Regelungen sein können.







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